Ankündigungen von Vermessungsarbeiten und Öffentliche Bekanntmachungen zu Grenzterminen können Sie hier nachlesen.
Desweiteren können durch Offenlegung Ergebnisse von Grenzbestimmungen und Abmarkungen bekannt gegeben werden. Zu den betreffenden Anträgen können Sie hier den Ort und Zeitpunkt der Offenlegung erfahren.
Hinweise für Grenztermine:
- die Teilnahme am Grenztermin ist weder verpflichtend noch zwingend notwendig
- die Flurstücksgrenzen können auch ohne Ihre Anwesenheit oder der Anwesenheit eines von
Ihnen Bevollmächtigten bestimmt und abgemarkt werden
- allen Verfahrensbeteiligten, ob anwesend oder nicht anwesend, werden die Ergebnisse der
Grenzbestimmung schriftlich und mit Übersichtsskizze per Post übersandt
Öffentliche Ankündigung von Vermessungsarbeiten /
Öffentliche Ankündigung eines Grenztermins
Offenlegung von Ergebnissen einer Grenzbestimmung und Abmarkung
Gemeinde ---
Gemarkung ---