Öffentliche Bekanntmachungen zu Grenzterminen können Sie hier nachlesen.
Desweiteren können durch Offenlegung Ergebnisse von Grenzbestimmungen und Abmarkungen bekannt gegeben werden. Zu den betreffenden Anträgen können Sie hier den Ort und Zeitpunkt der Offenlegung erfahren.
Besondere Hinweise für Grenztermine im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie:
- die Teilnahme am Grenztermin ist weder verpflichtend noch zwingend notwendig
- die Flurstücksgrenzen können auch ohne Ihre Anwesenheit oder der Anwesenheit eines von
Ihnen Bevollmächtigten bestimmt und abgemarkt werden
- allen Verfahrensbeteiligten, ob anwesend oder nicht anwesend, werden die Ergebnisse der
Grenzbestimmung schriftlich und mit Übersichtsskizze per Post übersandt
- beachten Sie bei Teilnahme die Regelungen der aktuellen Allgemeinverfügung zum Vollzug des
Infektionsschutzgesetzes insbesondere auf den Kontaktabstand zu anderen Personen
- bringen Sie bitte bei Teilnahme einen Kugelschreiber zu Ihrer Anwesenheitsunterzeichnung
in der Niederschrift zum Grenztermin mit
Öffentliche Ankündigung eines Grenztermins /
Öffentliche Ankündigung von Vermessungsarbeiten
Offenlegung von Ergebnissen einer Grenzbestimmung und Abmarkung
Gemeinde Stadt Nossen
Gemarkung Bodenbach, Zella
Ankündigung eines Grenztermins
Gemarkungen Heyda, Wüste Mark-Miltitz, Bahra,
Althirschstein, Boritz, Schänitz
Gemeinde Stadt Roßwein
Gemarkung Gleisberg, Roßwein, Seifersdorf