Katastervermessung
Unsere Leistungen
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) ist befugt, hoheitliche Vermessungen am Grundstück durchzuführen. Hier arbeitet der ÖbVI als beliehener Unternehmer für den Freistaat Sachsen.
Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie hier: (zum Nachlesen unten anklicken)
Auf der Grundlage der Sächsischen Vermessungskostenverordnung
erhebt der ÖbVI für die erbrachten Leistungen Kosten und Auslagen als Leistungsbescheid.
erhebt der ÖbVI für die erbrachten Leistungen Kosten und Auslagen als Leistungsbescheid.
Zu den Katastervermessungen gehören u. a.
- die Grenzwiederherstellung,
- die Flurstücksbildung,
- Schlussvermessungen an langgestreckten Anlagen oder die
- Gebäudeaufnahme zum Eintrag in das Liegenschaftskataster.
Die Ergebnisse von Katastervermessungen und Abmarkungen sowie von vergleichbaren Amtshandlungen werden in den Liegenschaftskatasterakten nachgewiesen.
Kontaktieren Sie uns mit den Anfragen zur Vermessung an Ihrem Grundstück! Gern beraten wir Sie und erstellen Ihnen eine Kostenschätzung.